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- Achtung, wichtige Information, unbedingt lesen!
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- Mittlerweile kennt ja fast jeder die Problematik der Zulassungen in der
- Telekommunikation. Man bestellt sich ein nichtsahnend ein Modem, selbiges hat
- keine FTZ-Nummer und schwupp! steht man mit einem Bein im Knast und hat
- ansonsten auch noch einen Haufen Ärger am Hals.
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- Was jedoch die Wenigsten wissen: Auch Software, die postalische
- Endeinrichtungen mit galvanischen Anschaltpunkten (kurz: MODEMS) steuert oder
- deren Steuerung durch Geräuschsignalisierung unterstützt, benötigt eine
- Zulassung. Gemeinhin fallen hierunter auch Dateien, die digitalisierte
- Gräuschfolgen enthalten (kurz: SAMPLES).
- Zu erkennen sind die zugelassenen Software-Bestandteile an der beiliegenden
- FTZ-Nummer in Form einer Grafikdatei.
- SAMPLES, denen diese Datei fehlt, dürfen in Verbindung mit Software zur
- Steuerung von Endeinrichtungen mit galvanischen Anschaltpunkten nur an
- Nebenstellenanlagen ohne elektronische Verbindung zum postalischen Netz
- betrieben werden.
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- Was bedeutet das im Klartext für den Hobby-DFÜ-ler?
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- Man sollte tunlichst darauf achten, nur "SAMPLES" in Verbindung mit einem
- Terminalprogramm zu benutzen, die auch eine entsprechende Zulassung besitzen.
- Ansonsten macht man sich nicht nur strafbar, sondern man kann auch noch das
- Pech haben, daß der Urheber die betreffenden Samples nicht zurücknimmt und
- gegen postalisch Zugelassene umtauscht.
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- Das beiliegende Sample:
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- Das beiliegende Sample "ANWALT.SMP" ist frei von Rechten Dritter und besitzt
- die Postzulassung für die Bundesrepublik Deutschland und darf dort auch frei
- verbreitet und benutzt werden.
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- Der Satz:
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- "Mein Anwalt meinte: "keine Panik, die pissen nur in den Wind" und ich sagte:
- "ja, die pissen nur in den Wind, aber der bläst es mir voll in's Gesicht."
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- Ist ebenfalls weder urheberrechtlich geschützt noch als Patent angemeldet.
- Sollte sich diese Rechtslage ändern, muß das SAMPLE "ANWALT.SMP" gelöscht
- werden!
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- Zu beachten ist, daß diese Zulassung bis jetzt nur in der Bundesrepublik
- erteilt wurde und somit das SAMPLE auch nur dort am öffentlichen Netz betrieben
- werden darf.
- Die Zulassung der polnischen Feldpost sowie der argentinischen "no tengo
- telefono"-Telefongesellschaft ist in Vorbereitung, weitere werden folgen.
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- Vorausblick:
- Leider hat das SAMPLE "ANWALT.SMP" bis jetzt noch keine Zulassung für das
- Rechnersystem FALCON 030 (c) Atari Corporation, Sunnyvale, CA 94086 erhalten
- und wird es wahrscheinlich auch nie bekommen.
- Falcon-Besitzer dürfen aber den Satz:
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- "Mein Anwalt meinte: "keine Panik, die pissen nur in den Wind" und ich sagte:
- "ja, die pissen nur in den Wind, aber der bläst es mir voll in's Gesicht."
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- vor sich hin sprechen, während eine Modemverbindung besteht, vorausgesetzt,
- das Modem ist postzugelassen!
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- ;-)
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